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Richtwertgesetz

Das Richtwertgesetz regelt in Österreich die Berechnung der Mietzinsobergrenzen für Altbauwohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Es definiert den Richtwert als Basisbetrag pro Quadratmeter für eine standardisierte Normwohnung in jedem Bundesland. Durch Zu- und Abschläge für Lage oder Ausstattung wird daraus der rechtlich zulässige Hauptmietzins ermittelt.

Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026