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Rückbauverpflichtung

Die Rückbauverpflichtung verpflichtet Mieter oder Pächter, am Ende der Vertragslaufzeit bauliche Änderungen auf eigene Kosten zu entfernen. Das Objekt muss im ursprünglichen Zustand an den Eigentümer übergeben werden, sofern keine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.

Zuletzt aktualisiert: 27. April 2026