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S
Staffelmieten
Bei einer Staffelmiete wird bereits im Mietvertrag schriftlich festgelegt, dass sich der Mietzins zu bestimmten Zeitpunkten automatisch um einen konkreten Betrag erhöht. In Österreich bietet dies Planungssicherheit, da weitere Erhöhungen (z. B. wegen Wertsicherung) während der Laufzeit ausgeschlossen sind. Die gesetzlichen Mietzinsobergrenzen des Mietrechtsgesetzes (MRG) müssen dabei jedoch stets eingehalten werden.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026