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Teilanwendung

Die Teilanwendung beschreibt im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG), dass nur bestimmte gesetzliche Schutzbestimmungen für ein Mietverhältnis gelten. Dies betrifft vor allem frei finanzierte Neubauten oder bestimmte Dachbodenausbauten, bei denen zwar der Kündigungsschutz, aber nicht die strengen Mietzinsbeschränkungen zur Anwendung kommen.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026