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Teilanwendungsbereich

Der Teilanwendungsbereich bezeichnet Mietverhältnisse, auf die nur bestimmte Schutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) Anwendung finden, wie etwa der Kündigungsschutz. Er betrifft vor allem frei finanzierte Neubauten oder Dachbodenausbauten, bei denen die strengen Regeln zur Mietzinsobergrenze nicht gelten.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026