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Umlagefähige Kosten
Umlagefähige Kosten sind jene Betriebskosten, die ein Vermieter laut Mietrechtsgesetz (MRG) oder Vereinbarung rechtmäßig an die Mieter weitergeben darf. Dazu zählen etwa Ausgaben für Wasser, Müllabfuhr, Versicherung oder die Hausreinigung. Nicht umlagefähig sind hingegen Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes oder die Hausverwaltung.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026