Zurück zum Lexikon
U
umlegbar
In der österreichischen Immobilienwirtschaft bedeutet umlegbar, dass bestimmte Kosten vom Vermieter rechtlich zulässig an die Mieter weitergegeben werden dürfen. Dies betrifft vor allem Betriebskosten gemäß Mietrechtsgesetz (MRG), die über die monatliche Abrechnung auf die Mietparteien verteilt werden.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026