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U

unleidlichem Verhalten

Unleidliches Verhalten ist ein Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs 2 Z 3 MRG, wenn ein Mieter durch grob ungehöriges Verhalten das Zusammenwohnen mit anderen Hausbewohnern unzumutbar macht. Dazu zählen etwa massive Lärmbelästigung, Drohungen oder tätliche Angriffe, die den Frieden im Haus nachhaltig stören.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026