Zurück zum Lexikon
V
Verwaltungshonorar
Das Verwaltungshonorar ist das Entgelt, das ein Immobilienverwalter für seine Tätigkeit erhält. In Österreich umfasst es meist eine pauschale Grundvergütung für Regelleistungen sowie Sonderhonorare für zusätzlichen Aufwand, wie etwa die Begleitung großer Sanierungen oder Mahnverfahren.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026