Zurück zum Lexikon
V
Vollanwendung
Die Vollanwendung bedeutet, dass ein Mietverhältnis zur Gänze den strengen Schutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt. Dies betrifft vor allem Altbauten und geförderte Neubauten, wobei gesetzliche Mietzinsobergrenzen, ein umfassender Kündigungsschutz und klare Regeln für Betriebskostenabrechnungen gelten.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026