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V
Vorschäden
Ein Vorschaden bezeichnet eine Beeinträchtigung an einer Immobilie, die bereits vor einem aktuellen Schadensereignis oder einem Eigentümerwechsel bestanden hat. Er muss bei Versicherungsfällen oder Verkäufen offengelegt werden, um Haftungskonflikte und Probleme bei der Schadensregulierung zu vermeiden.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026