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V

Vollanwendungsbereich

Der Vollanwendungsbereich bezeichnet Mietverhältnisse, auf die das Mietrechtsgesetz (MRG) in vollem Umfang angewendet wird. Dies betrifft meist Altbauten (errichtet vor 1945) oder geförderte Neubauten und bietet Mietern starken Schutz bei Mietzinsobergrenzen, Betriebskosten und Kündigungsschutz.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026