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Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug erlaubt es Unternehmern, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Diese wird mit der selbst eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet, sodass die Steuer für Betriebe ein durchlaufender Posten bleibt. In der Immobilienwirtschaft ist dies besonders bei Bauprojekten oder der Vermietung von Geschäftsräumen relevant.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026