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V
vorsteuerabzugsberechtigt
Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer, die die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer auf betriebliche Einkäufe als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern oder mit ihrer eigenen Steuerschuld verrechnen dürfen. Dies setzt voraus, dass sie selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen und keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. So wird sichergestellt, dass die Umsatzsteuer für Betriebe ein durchlaufender Posten bleibt und nur den Endverbraucher belastet.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026