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Zweckentfremdung von Wohnraum
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt vor, wenn Wohnungen nicht zum dauerhaften Wohnen, sondern für andere Zwecke genutzt werden, etwa als Büro, Praxis oder gewerbliche Ferienunterkunft (z. B. Airbnb). Auch spekulativer Leerstand oder der Abriss von intaktem Wohnraum fallen darunter. In vielen österreichischen Städten und Gemeinden ist dies durch Landesgesetze oder Widmungsregeln untersagt, um den Mangel an verfügbarem Wohnraum zu bekämpfen.
Zuletzt aktualisiert: 19. April 2026