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B
Bezirksgericht
Das Bezirksgericht ist in Österreich die erste Instanz für viele rechtliche Angelegenheiten und führt unter anderem das Grundbuch. Es ist zuständig für Zivilprozesse mit geringerem Streitwert sowie unabhängig vom Wert für alle Miet-, Pacht- und Exekutionssachen.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026