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Mietzinsminderung

Die Mietzinsminderung ist das Recht von Mietern, die Miete vorübergehend zu reduzieren, wenn das Mietobjekt durch Mängel nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist. Gemäß Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) steht dieser Anspruch ab Bekanntgabe des Mangels bis zu dessen Behebung zu.

Zuletzt aktualisiert: 19. April 2026