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Mietzinsreserve

Die Mietzinsreserve bezeichnet im österreichischen Mietrecht jene Beträge, die bei Gebäuden im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) aus den Mieteinnahmen für künftige Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten angespart werden müssen. Sie dient der langfristigen Instandhaltung des Hauses.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026