Zurück zum Lexikon
N
Neubaumietwohnungen
Neubaumietwohnungen sind Wohnobjekte in Gebäuden, die nach dem 8. Mai 1945 neu errichtet wurden. Im österreichischen Mietrecht unterliegen sie meist dem Angemessenen Mietzins oder der freien Vereinbarung, da sie nicht oder nur teilweise in den strengen Preisregeln des Mietrechtsgesetzes (MRG) liegen.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026