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T
2 BegriffeTeilanwendung
Die Teilanwendung beschreibt im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG), dass nur bestimmte gesetzliche Schutzbestimmungen für ein Mietverhältnis gelten. Dies betrifft vor allem frei finanzierte Neubauten oder bestimmte Dachbodenausbauten, bei denen zwar der Kündigungsschutz, aber nicht die strengen Mietzinsbeschränkungen zur Anwendung kommen.
Teilanwendungsbereich
Der Teilanwendungsbereich bezeichnet Mietverhältnisse, auf die nur bestimmte Schutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) Anwendung finden, wie etwa der Kündigungsschutz. Er betrifft vor allem frei finanzierte Neubauten oder Dachbodenausbauten, bei denen die strengen Regeln zur Mietzinsobergrenze nicht gelten.