Mieter zahlt nicht: Was tun in Österreich?

Wenn ein Mieter nicht zahlt, wird es für dich als Vermieter:in schnell teuer. Doch wer überstürzt handelt, riskiert formale Fehler, die das ganze Verfahren verzögern. In diesem Artikel erfährst du, was du tun kannst, wenn dein Mieter nicht zahlt, welche Schritte in Österreich gelten und wie du Mietrückstände rechtssicher eintreibst.
Mieter zahlt nicht: Die ersten Schritte in Österreich
Bevor du an Kündigung oder Klage denkst, brauchst du ein sauberes Vorgehen. Gerät ein Mieter in Zahlungsverzug, beginnt nicht sofort die Kündigung, sondern ein abgestufter Prozess. Wichtig ist, dass du jeden Schritt dokumentierst, denn im Streit zählt nur, was du nachweisen kannst.
Zunächst lohnt sich der direkte Kontakt. Manchmal steckt nur ein Versehen, ein Dauerauftragsfehler oder eine vorübergehende Notlage dahinter. Ein kurzes, freundliches Erinnerungsschreiben klärt viele Fälle, ohne dass es eskaliert.
Bleibt die Zahlung aus, folgt die schriftliche Mahnung. Setze darin eine klare Zahlungsfrist und beziffere den offenen Betrag genau. Diese Mahnung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Wichtig
Dokumentiere jeden Kontakt mit Datum, Betrag und Inhalt. Eine lückenlose Dokumentation des Mietrückstands ist deine wichtigste Grundlage, falls es zur Kündigung oder Klage kommt.
Die qualifizierte Mahnung als Schlüsselschritt
Willst du wegen Zahlungsverzug kündigen, ist die qualifizierte Mahnung in Österreich zentral. Damit forderst du den Mieter unter Setzung einer Nachfrist von mindestens acht Tagen auf, den Rückstand zu begleichen. Erst wenn diese Frist verstreicht, ohne dass gezahlt wird, ist der Weg für die Auflösung des Mietverhältnisses frei.
Die Mahnung sollte nachweislich zugestellt werden, idealerweise per Einschreiben. Ohne diesen Nachweis fehlt dir später ein entscheidender Baustein.
Kündigung wegen Mietrückstand: Wann sie möglich ist
Zahlt der Mieter trotz qualifizierter Mahnung nicht, kannst du das Mietverhältnis wegen qualifizierten Mietzinsrückstands auflösen. Der Rückstand muss erheblich sein, eine einmalige geringfügige Verspätung reicht nicht. Maßgeblich ist ein nicht unbedeutender Betrag, der trotz Mahnung und Nachfrist offen bleibt.
Auch nach Einbringen der Räumungsklage kann der Mieter die Kündigung allerdings noch abwenden, wenn ihn am Rückstand kein grobes Verschulden trifft und er den gesamten Betrag nachzahlt. Das macht eine schnelle und konsequente Vorgehensweise umso wichtiger.
Hier weiterlesen: Mietvertrag kündigen als Vermieter in Österreich
Miete einklagen und Mietschulden eintreiben
Geht es dir vor allem um das offene Geld, kannst du den Mietrückstand auch gerichtlich einfordern. In Österreich stehen dir dafür im Wesentlichen zwei Wege offen:
- Mahnklage: Für klar bezifferte Geldforderungen kannst du einen Zahlungsbefehl beantragen. Reagiert der Mieter nicht fristgerecht, wird der Befehl vollstreckbar.
- Räumungs- und Zahlungsklage: Willst du den Mieter loswerden und gleichzeitig die Schulden eintreiben, kombinierst du Räumung und Zahlungsforderung in einem Verfahren. Nach einem vollstreckbaren Titel kannst du die Mietschulden über die Exekution eintreiben, etwa durch Lohn- oder Kontopfändung. In vielen Fällen ist es sinnvoll, hier anwaltliche Unterstützung zu holen, damit keine Frist und kein Formfehler das Verfahren verzögert.
Wichtig
Verliere offene Beträge nie aus dem Blick. Auch kleine, regelmäßig auflaufende Rückstände summieren sich. Je früher du reagierst, desto höher die Chance, dein Geld zu bekommen.
Wer Mietzahlungen automatisch mit dem Bankkonto abgleicht, erkennt einen Zahlungsverzug sofort und kann reagieren, bevor sich ein großer Rückstand aufbaut. Tools wie immovio zeigen offene Posten auf einen Blick und bündeln den gesamten Schriftverkehr an einem Ort.
Jetzt immovio kostenlos testen
45 Tage gratis – keine Kreditkarte nötig.
Häufig gestellte Fragen
Kontaktiere den Mieter zuerst direkt und sende dann eine schriftliche Mahnung mit klarer Zahlungsfrist. Bleibt die Zahlung aus, folgt eine qualifizierte Mahnung mit Nachfrist. Erst danach kannst du wegen Mietrückstand kündigen oder die Miete gerichtlich einklagen.
Du kannst wegen qualifizierten Mietzinsrückstands kündigen, wenn ein erheblicher Betrag trotz qualifizierter Mahnung und Nachfrist von mindestens acht Tagen offen bleibt. Eine einmalige geringfügige Verspätung genügt dafür nicht.
Eine qualifizierte Mahnung fordert den Mieter unter Setzung einer Nachfrist von mindestens acht Tagen auf, den Rückstand zu begleichen. Sie ist Voraussetzung für die Auflösung des Mietverhältnisses und sollte nachweislich, etwa per Einschreiben, zugestellt werden.
Du kannst eine Mahnklage für die bezifferte Geldforderung einbringen oder Räumung und Zahlung in einem Verfahren kombinieren. Nach einem vollstreckbaren Titel lassen sich die Mietschulden über die Exekution eintreiben, etwa durch Lohn- oder Kontopfändung.
Ja. Trifft den Mieter am Rückstand kein grobes Verschulden und zahlt er den gesamten offenen Betrag nach, kann er die Auflösung des Mietverhältnisses auch nach der Räumungsklage noch abwenden. Deshalb ist ein schnelles, konsequentes Vorgehen entscheidend.
Über den Autor
ImmovioPlattform für private Vermieter:innen
Immovio vereinfacht die Vermietung für private Vermieter:innen mit digitalen Tools, Automatisierung und praxisnahem Wissen.


