Rauchen in der Mietwohnung Österreich: Was Vermieter im Vertrag regeln dürfen

Raucherschäden gehören zu den häufigsten Streitpunkten bei der Wohnungsrückgabe in Österreich. Vergilbte Wände, Nikotingeruch, beschädigte Böden: Die Kosten für die Wiederherstellung können beträchtlich sein. Doch was kannst du als Vermieter:in eigentlich vertraglich regeln, und was ist im Fall eines Schadens durchsetzbar? Dieser Artikel gibt dir klare Antworten.
Darf man Rauchen in der Mietwohnung per Vertrag verbieten?
Ja, ein Rauchverbot im Mietvertrag ist in Österreich grundsätzlich zulässig und rechtlich wirksam. Es gibt keine gesetzliche Norm, die Mieter:innen das Rauchen in ihrer Wohnung ausdrücklich erlaubt. Das Rauchen gehört zwar zum privaten Lebensbereich, ist aber kein geschütztes Grundrecht, das über einen vertraglichen Vorbehalt gestellt werden könnte.
Ein wirksam vereinbartes Rauchverbot im Mietvertrag bedeutet: Der Mieter verpflichtet sich, in der Wohnung nicht zu rauchen. Hält er sich nicht daran und entstehen dadurch Schäden, kann er dafür haftbar gemacht werden.
Wichtig zu wissen: Ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag gibt es kein generelles Rauchverbot. Fehlt die Klausel, darf der Mieter grundsätzlich in der Wohnung rauchen, solange er keine unzumutbaren Schäden verursacht.
Hier weiterlesen: Hausordnung Vermieter Österreich: Was du regeln darfst – und was nicht
Rauchen Mietwohnung Österreich: Was ist im Mietvertrag wirksam?
Eine Rauchverbotsklausel im Mietvertrag sollte klar und eindeutig formuliert sein. Bewährt hat sich eine Formulierung wie: "Das Rauchen in der Mietwohnung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für sämtliche dadurch entstandenen Schäden."
Was du zusätzlich regeln kannst
Neben dem grundsätzlichen Rauchverbot kannst du im Vertrag oder in der Hausordnung auch Regelungen für Gemeinschaftsbereiche treffen: Stiegenhaus, Keller, Waschküche und allgemeine Freiflächen. Auf dem Balkon oder der Terrasse ist die Rechtslage etwas komplizierter, da Rauchen im Freien in der Regel schwerer einzuschränken ist. Hier kommt es auf die konkrete Situation und die Auswirkungen auf Nachbarn an.
Was nicht funktioniert
Eine pauschale Vertragsklausel, die den Mieter bei jedem Verstoß sofort zur Kündigung verpflichtet oder sehr hohe Vertragsstrafen vorsieht, kann unwirksam sein. Das österreichische Konsumentenschutzrecht setzt hier Grenzen bei überschießenden Pönalen.
Was tun bei Raucherschäden in der Mietwohnung nach dem Auszug?
Das ist der Kern des Themas für die meisten Vermieter:innen. Auch ohne ausdrückliches Rauchverbot im Vertrag hast du als Vermieter:in Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Ausmaß der Verschmutzung oder Beschädigung über normale Abnutzung hinausgeht.
Was gilt als normale Abnutzung?
Normale Abnutzung bedeutet: die Gebrauchsspuren, die bei einem vertragsgemäßen Gebrauch über die Mietdauer unvermeidlich entstehen. Dazu gehört zum Beispiel das übliche Verblassen von Wandfarbe nach vielen Jahren.
Raucherschäden hingegen, also stark vergilbte Wände, tief eingezogener Nikotingeruch, verfärbte Decken oder beschädigte Böden durch Zigarettenglut, gehen in der Regel weit über normale Abnutzung hinaus. Für diese Schäden kannst du als Vermieter:in Schadenersatz verlangen, unabhängig davon, ob ein Rauchverbot im Vertrag stand.
So sicherst du dich ab
Der wichtigste Schritt ist eine lückenlose Dokumentation beim Einzug. Fotos und ein detailliertes Übergabeprotokoll, das den Zustand der Wände, Böden und Decken festhält, sind deine beste Absicherung im Streitfall.
Hier weiterlesen: Übergabeprotokoll erstellen: So machst du es richtig
Bei gravierenden Raucherschäden kannst du die Kaution einbehalten und darüber hinaus Schadenersatz fordern. Wichtig: Hole dir Kostenvoranschläge von Handwerkern, um den Schaden beziffern zu können.
Hier weiterlesen: Mietkaution in Österreich: Höhe, Rückgabe und häufige Fehler
Kann man wegen Rauchen in der Mietwohnung kündigen?
Eine Kündigung allein wegen des Rauchens ist in der Praxis schwer durchzusetzen, außer der Mieter verstößt dauerhaft und trotz Abmahnung gegen ein vertraglich vereinbartes Rauchverbot und verursacht dabei erhebliche Schäden.
Im MRG-Bereich ist eine gerichtliche Aufkündigung nur aus den gesetzlich vorgesehenen Kündigungsgründen möglich. Schwere Vernachlässigung der Wohnung oder rücksichtsloses Verhalten gegenüber Mitbewohnern können als Kündigungsgrund in Frage kommen, wenn das Rauchen zu erheblichen Schäden am Gebäude führt oder andere Mieter:innen massiv beeinträchtigt werden.
Außerhalb des MRG (freie Mietzinsvereinbarung) hast du als Vermieter:in etwas mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Eine Kündigung wegen Rauchen muss gut begründet und dokumentiert sein.
Hier weiterlesen: Mietvertrag kündigen als Vermieter in Österreich
Ein strukturiertes Dokumentenmanagement hilft dir dabei, Vertragsklauseln, Protokolle und Schadensmeldungen jederzeit griffbereit zu haben. Tools wie immovio unterstützen dich dabei, alle relevanten Unterlagen zu einem Mietverhältnis zentral zu verwalten.
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Häufig gestellte Fragen
Ja, ein Rauchverbot im Mietvertrag ist in Österreich zulässig und wirksam. Ohne entsprechende Klausel gibt es kein gesetzliches Rauchverbot in der Wohnung. Du solltest die Regelung daher ausdrücklich in den Mietvertrag aufnehmen.
Zunächst solltest du den Mieter schriftlich abmahnen. Entstehen dabei Schäden, kannst du Schadenersatz fordern. Bei dauerhaftem, schwerem Verstoß kann im Einzelfall auch eine Kündigung in Betracht kommen, das ist aber an hohe Voraussetzungen geknüpft.
Nein, in der Regel nicht. Stark vergilbte Wände, tief eingezogener Nikotingeruch oder beschädigte Böden durch Zigarettenglut gehen über normale Abnutzung hinaus. Du kannst dafür auch ohne ausdrückliches Rauchverbot im Vertrag Schadenersatz verlangen.
Das ist rechtlich schwieriger als ein Verbot in der Wohnung. Rauchen im Freien ist grundsätzlich erlaubt. Ein Verbot auf dem privaten Balkon ist nur dann durchsetzbar, wenn konkrete Beeinträchtigungen anderer Mieter:innen nachgewiesen werden können.
Mit einem detaillierten Einzugsprotokoll und Fotos vom Ausgangszustand der Wohnung. Wenn du beim Auszug den schlechteren Zustand dokumentierst und Kostenvoranschläge für die Sanierung einholst, hast du eine solide Grundlage für einen Schadenersatzanspruch.
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