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Begriffe für Vermieter einfach erklärt

Das immovio Lexikon erklärt wichtige Begriffe aus Vermietung, Mietrecht und Verwaltung kurz, verständlich und suchbar von A bis Z.

Begriffe mit K

13 Begriffe

K
13 Begriffe

Kategorie-A-Wohnungen

Eine Kategorie-A-Wohnung bezeichnet im österreichischen Mietrecht die höchste Ausstattungsklasse. Sie muss mindestens 30 m² groß, in brauchbarem Zustand und mit Vorraum, Zimmer, Küche, WC sowie einer zeitgemäßen Badegelegenheit, Warmwasser und einer stationären Heizung ausgestattet sein.

Kategoriemiete

Die Kategoriemiete ist ein gesetzlich geregelter Mietzins im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Er gilt primär für Altbau-Mietverträge, die zwischen 1982 und Februar 1994 abgeschlossen wurden, und richtet sich nach der Ausstattung der Wohnung in den Kategorien A bis D.

Kategoriemietzins

Der Kategoriemietzins ist ein gesetzlich geregelter Mietpreis im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Er gilt primär für Altbau-Mietverträge, die zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden, und legt die Miethöhe pro Quadratmeter basierend auf der Ausstattung des Objekts fest.

Kaution

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter bei Mietbeginn an den Vermieter zahlen. Sie dient zur Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis, wie etwa Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung. In Österreich ist die Höhe meist auf drei bis sechs Bruttomonatsmieten begrenzt.

Kleinreparaturklauseln

In Österreich sind Kleinreparaturklauseln im Mietrecht nur sehr eingeschränkt wirksam. Während im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) der Vermieter für die Erhaltung zuständig ist, dürfen Mieter vertraglich nur zur Behebung von Bagatellschäden an häufig genutzten Teilen wie Dichtungen oder Glühbirnen verpflichtet werden. Eine pauschale Kostenübernahme für größere Reparaturen durch den Mieter ist meist unzulässig.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro von der Umsatzsteuerpflicht. In der Immobilienwirtschaft bedeutet dies, dass auf Mieten keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, im Gegenzug jedoch kein Vorsteuerabzug für Sanierungen oder Käufe möglich ist.

Konsumentenschutzgesetz

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) schützt Privatpersonen bei Immobiliengeschäften mit gewerblichen Anbietern wie Maklern, Bauträgern oder Vermietern. Es gleicht das Machtgefälle aus, indem es etwa Rücktrittsrechte bei Haustürgeschäften sichert und unfaire Klauseln in Miet- oder Kaufverträgen verbietet.

Kopfquote

Die Kopfquote bezeichnet die Verteilung von Kosten oder Ressourcen auf die Anzahl der beteiligten Personen. In der Immobilienwirtschaft wird sie häufig bei der Betriebskostenabrechnung genutzt, um bestimmte Ausgaben wie Müllgebühren nach der tatsächlichen Anzahl der Bewohner statt nach Quadratmetern aufzuteilen.

Kündigungsantrag

Ein Kündigungsantrag ist ein gerichtlicher Antrag, mit dem ein Vermieter beim zuständigen Bezirksgericht die Beendigung eines Mietverhältnisses einleitet. Dieses Verfahren ist im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) für befristete Verträge oder bei Vorliegen wichtiger Kündigungsgründe vorgesehen.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum, der zwischen dem Ausspruch einer Kündigung und der tatsächlichen Beendigung des Mietverhältnisses liegen muss. Im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) beträgt sie für Mieter meist ein Monat, bei befristeten Verträgen nach Ablauf eines Jahres drei Monate.

Kündigungsgründe

Kündigungsgründe sind rechtlich anerkannte Ursachen, die eine Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter rechtfertigen. Im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) sind diese streng geregelt, wie etwa Eigenbedarf, erhebliche Nachteiligkeit oder qualifizierter Mietzinsrückstand.

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz im österreichischen Mietrecht beschränkt das Recht des Vermieters, einen Mietvertrag einseitig zu beenden. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist eine Kündigung nur gerichtlich und bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie etwa Eigenbedarf, zulässig.

Kündigungstermin

Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem ein Mietverhältnis rechtlich endet. Er darf nicht mit der Kündigungsfrist verwechselt werden, die den Zeitraum zwischen dem Aussprechen der Kündigung und dem Vertragsende beschreibt. Im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) ist dies oft der Monatsletzte.