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Lageabschlag
Ein Lageabschlag mindert den Richtwertmietzins einer Wohnung, wenn deren Lage schlechter als der Durchschnitt ist. Er wird in Österreich im Rahmen des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällig, wenn Faktoren wie Lärmbelastung oder eine mangelhafte Infrastruktur den Wohnwert mindern.
Lagezuschlag
Der Lagezuschlag ist ein finanzieller Aufschlag auf den Richtwertmietzins im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Er ist zulässig, wenn die Wohnumgebung einer Immobilie nachweislich besser als die durchschnittliche Lage ist. Die Kriterien dafür müssen dem Mieter schriftlich bekanntgegeben werden.
Leerstandskosten
Leerstandskosten sind Ausgaben für eine Immobilie, die anfallen, obwohl keine Mieteinnahmen erzielt werden. Dazu gehören fixe Betriebskosten wie Grundsteuer, Versicherung und Heizung sowie Instandhaltungskosten. In Österreich können zudem länderspezifische Leerstandsabgaben die finanzielle Belastung für Eigentümer weiter erhöhen.
Liebhaberei
Liebhaberei bezeichnet eine Tätigkeit, wie etwa die Vermietung einer Immobilie, die ohne langfristige Absicht auf Gewinnerzielung ausgeübt wird. Da das Finanzamt solche Aktivitäten als privates Hobby einstuft, können entstandene Verluste steuerlich nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Liebhaberei-Regelung
Die Liebhaberei-Regelung bezeichnet im österreichischen Steuerrecht Tätigkeiten, die ohne langfristige Gewinnerzielungsabsicht aus persönlichen Neigungen ausgeübt werden. Da kein Gesamtgewinn zu erwarten ist, dürfen Verluste daraus nicht mit anderen Einkünften gegengerechnet werden, um die Steuerlast zu senken. Besonders bei der Vermietung von Immobilien prüft das Finanzamt mittels einer Prognoserechnung, ob innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Überschuss erzielt werden kann.