Lexikon

Begriffe für Vermieter einfach erklärt

Das immovio Lexikon erklärt wichtige Begriffe aus Vermietung, Mietrecht und Verwaltung kurz, verständlich und suchbar von A bis Z.

Begriffe mit S

6 Begriffe

S
6 Begriffe

Schadenersatzforderungen

Schadenersatzforderungen sind rechtliche Ansprüche auf Ausgleich eines erlittenen Schadens, der durch eine andere Person verursacht wurde. In der Immobilienwirtschaft können diese etwa bei Baumängeln, Mietverzug oder Sachbeschädigung entstehen. Ziel ist die Wiedergutmachung, meist durch Geldzahlung, gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

Schlichtungsstelle

Eine Schlichtungsstelle ist eine neutrale Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, etwa im Miet- oder Wohnungseigentumsrecht. In Österreich sind sie oft bei Gemeinden eingerichtet, um kostengünstige Einigungen bei Themen wie Miethöhe oder Betriebskosten zu erzielen.

Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe bezeichnet den formellen Akt, bei dem der Käufer oder Mieter die physische Verfügungsgewalt über eine Immobilie erhält. Mit der Aushändigung der Schlüssel gehen meist auch Gefahr, Nutzen und Lasten sowie die Verantwortung für das Objekt auf den neuen Besitzer über.

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen umfassen einfache Maler- und Tapezierarbeiten zur Behebung gewöhnlicher Abnutzungsspuren, wie das Streichen von Wänden, Decken oder Heizkörpern. In Österreich ist laut Mietrechtsgesetz (MRG) grundsätzlich der Vermieter für die Erhaltung zuständig. Eine Überwälzung dieser Pflicht auf Mieter ist oft nur bei individueller Vereinbarung wirksam.

Solidarhaftung

Die Solidarhaftung bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam für eine gesamte Schuld haften. Ein Gläubiger kann sich aussuchen, von welchem Mitschuldner er den vollen Betrag fordert, wobei die Zahlung eines Partners alle anderen befreit. Im Innenverhältnis erfolgt danach meist ein Regress.

Staffelmieten

Bei einer Staffelmiete wird bereits im Mietvertrag schriftlich festgelegt, dass sich der Mietzins zu bestimmten Zeitpunkten automatisch um einen konkreten Betrag erhöht. In Österreich bietet dies Planungssicherheit, da weitere Erhöhungen (z. B. wegen Wertsicherung) während der Laufzeit ausgeschlossen sind. Die gesetzlichen Mietzinsobergrenzen des Mietrechtsgesetzes (MRG) müssen dabei jedoch stets eingehalten werden.