Lexikon

Begriffe für Vermieter einfach erklärt

Das immovio Lexikon erklärt wichtige Begriffe aus Vermietung, Mietrecht und Verwaltung kurz, verständlich und suchbar von A bis Z.

Begriffe mit U

11 Begriffe

U
11 Begriffe

Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll dokumentiert schriftlich den genauen Zustand einer Immobilie bei der Übergabe zwischen Mieter und Vermieter oder Käufer und Verkäufer. Es hält Mängel, Zählerstände und die Anzahl der Schlüssel fest, um spätere Streitigkeiten über Schäden rechtlich abzusichern.

Übergabeprotokolle

Ein Übergabeprotokoll dokumentiert schriftlich den genauen Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe. Es hält Mängel, Zählerstände und die Anzahl der Schlüssel fest, um spätere Beweisprobleme zwischen Vermieter und Mieter oder Käufer und Verkäufer zu vermeiden.

Umlagefähige Kosten

Umlagefähige Kosten sind jene Betriebskosten, die ein Vermieter laut Mietrechtsgesetz (MRG) oder Vereinbarung rechtmäßig an die Mieter weitergeben darf. Dazu zählen etwa Ausgaben für Wasser, Müllabfuhr, Versicherung oder die Hausreinigung. Nicht umlagefähig sind hingegen Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes oder die Hausverwaltung.

umlegbar

In der österreichischen Immobilienwirtschaft bedeutet umlegbar, dass bestimmte Kosten vom Vermieter rechtlich zulässig an die Mieter weitergegeben werden dürfen. Dies betrifft vor allem Betriebskosten gemäß Mietrechtsgesetz (MRG), die über die monatliche Abrechnung auf die Mietparteien verteilt werden.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Während Unternehmen sie als „Durchlaufposten“ an das Finanzamt abführen, wird sie wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen. In Österreich beträgt der Regelsatz meist 20 %.

umsatzsteuerbefreit

In der österreichischen Immobilienwirtschaft bedeutet umsatzsteuerbefreit, dass auf Mieten oder Immobilienverkäufe keine 20 % Umsatzsteuer aufgeschlagen werden. Da Vermieter in diesem Fall meist keine Vorsteuer abziehen können (unechte Befreiung), wird bei Geschäftsräumen oft zur Steuerpflicht optiert.

Umsatzsteuergrenzen

Umsatzsteuergrenzen definieren finanzielle Schwellenwerte, ab denen Vermieter oder Immobilienunternehmer zur Verrechnung der Umsatzsteuer verpflichtet sind. In Österreich liegt die wichtigste Grenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025 bei 55.000 Euro Jahresumsatz. Werden diese Werte überschritten, entfällt die Steuerbefreiung und die Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden.

unbefristet

Ein unbefristet abgeschlossener Mietvertrag oder Arbeitsvertrag hat kein festgelegtes Enddatum und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Rechtsverhältnis endet erst durch eine aktive Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen oder durch einen einvernehmlichen Auflösungsvertrag.

unecht umsatzsteuerbefreit

Unecht umsatzsteuerbefreit bedeutet, dass auf Verkäufe oder Vermietungen keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, der Unternehmer im Gegenzug aber keine Vorsteuer für eigene Ausgaben vom Finanzamt zurückerhält. Dies betrifft in Österreich vor allem Kleinunternehmer sowie private Grundstücksverkäufe.

unleidlichem Verhalten

Unleidliches Verhalten ist ein Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs 2 Z 3 MRG, wenn ein Mieter durch grob ungehöriges Verhalten das Zusammenwohnen mit anderen Hausbewohnern unzumutbar macht. Dazu zählen etwa massive Lärmbelästigung, Drohungen oder tätliche Angriffe, die den Frieden im Haus nachhaltig stören.

Untervermietung

Untervermietung liegt vor, wenn ein Hauptmieter die gesamte Wohnung oder Teile davon gegen Entgelt an eine dritte Person weitergibt. Laut ABGB ist dies grundsätzlich erlaubt, sofern es im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt wurde oder dem Vermieter ein erheblicher Nachteil entsteht.