Betriebskostenabrechnung bei Mieterwechsel

Mieter:in raus, neue:r Mieter:in rein – und mittendrin läuft die Betriebskostenperiode weiter. Was passiert jetzt mit der Abrechnung? Viele Vermieter:innen fragen sich, wer was bezahlt, wie sie die Kosten korrekt aufteilen und worauf sie rechtlich achten müssen. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt dir genau, wie du eine Betriebskostenabrechnung bei Mieterwechsel sauber und rechtssicher über die Bühne bringst.
Was ist die Betriebskostenperiode – und warum ist sie so wichtig?
In Österreich gilt für Mietverhältnisse, die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, eine feste Abrechnungsperiode: Das Kalenderjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember. Die Abrechnung muss deinen Mieter:innen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorliegen.
Das bedeutet: Wenn ein:e Mieter:in zum Beispiel im April auszieht und eine neue Person im Mai einzieht, laufen beide Mietverhältnisse innerhalb derselben Betriebskostenperiode. Die Jahreskosten müssen dann anteilig auf beide aufgeteilt werden – und zwar nach den Tagen, an denen die jeweilige Person tatsächlich Mieter:in war.
Wichtig
Für Mietverhältnisse außerhalb des MRG (z.B. Einfamilienhäuser, luxuriöse Wohnungen über dem Richtwert) gelten abweichende Regelungen. Im Zweifel hilft ein Blick in den Mietvertrag oder juristische Beratung.
Schritt 1: Mietdauer beider Parteien genau dokumentieren
Bevor du anfängst zu rechnen, brauchst du eine saubere Datenbasis. Halte folgende Eckpunkte schriftlich fest:
- Auszugsdatum des ausziehenden Mieters / der ausziehenden Mieterin (inkl. Schlüsselübergabe)
- Einzugsdatum des neuen Mieters / der neuen Mieterin
- Leerstandstage zwischen den Mietverhältnissen (falls vorhanden)
Diese Daten bilden die Grundlage für die anteilige Aufteilung der Betriebskosten. Gut ist, wenn du diese Informationen aus einem Übergabeprotokoll belegen kannst – das schützt dich bei späteren Streitigkeiten.
Übergabeprotokoll erstellen: So machst du es richtig
Schritt 2: Gesamte Betriebskosten des Jahres ermitteln
Im nächsten Schritt sammelst du alle Betriebskosten für das gesamte Kalenderjahr. In Österreich zählen laut MRG typischerweise folgende Positionen dazu:
- Wassergebühren
- Abwassergebühren
- Müllabfuhr
- Rauchfangkehrer
- Versicherungsprämien (Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasserschäden)
- Grundsteuer (anteilig)
- Aufzugswartung
- Beleuchtung der Allgemeinflächen
- Hausbetreuung / Hausreinigung
Heizkosten nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) folgen eigenen Regeln – dazu weiter unten mehr.
Dies ist ein guter Moment, um alle Belege digital zu archivieren. Wer seine Dokumente strukturiert ablegt, spart sich bei der Jahresabrechnung viel Zeit.
Schritt 3: Betriebskosten anteilig aufteilen
Jetzt kommt das eigentliche Herzstück: die anteilige Berechnung.
So funktioniert die Aufteilung nach Tagen
Die Formel ist simpel:
Anteil Mieter:in = (Anzahl Tage im Mietverhältnis / 365) × Jahresgesamtkosten
Beispiel:
| Mieter:in Alt | Leerstand | Mieter:in Neu | |
|---|---|---|---|
| Zeitraum | 1. Jänner – 31. März | 1. – 14. April | 15. April – 31. Dezember |
| Tage | 90 | 14 | 261 |
Gesamte Betriebskosten des Jahres: 2.400 €
- Mieter:in Alt: (90 / 365) × 2.400 = 591,78 €
- Leerstand (trägt du als Vermieter:in): (14 / 365) × 2.400 = 92,05 €
- Mieter:in Neu: (261 / 365) × 2.400 = 1.716,16 €
Achtung: Leerstandstage
Kosten, die auf Leerstandstage entfallen, kannst du nicht auf Mieter:innen umlegen – diese trägst du als Vermieter:in selbst. Das ist ein häufiger Fehler, der zu Nachforderungen oder sogar Rückzahlungspflichten führen kann.
Schritt 4: Vorauszahlungen gegenrechnen
In den meisten Mietverhältnissen zahlen Mieter:innen monatliche Betriebskostenvorauszahlungen. Diese musst du bei der Abrechnung gegenrechnen.
Für die ausziehende Person:
- Wie viele Monate war sie im Mietverhältnis?
- Wie hoch war die monatliche Vorauszahlung?
- Ergibt sich eine Nachforderung oder eine Rückzahlung?
Für die einziehende Person:
- Gleiches Prinzip, aber nur für den Zeitraum ab Einzug.
- Stelle sicher, dass die neue Person ab dem ersten Monat korrekte Vorauszahlungen leistet.
Tipp:
Wenn du digitale Tools für deine Mieter:innenverwaltung nutzt, lassen sich Vorauszahlungen, Zahlungseingänge und Salden oft auf einen Blick einsehen – das spart Zeit bei der Jahresabrechnung erheblich.
Schritt 5: Separate Abrechnungen für beide Mietparteien erstellen
Eine wichtige Regel: Jede Mietpartei bekommt ihre eigene Betriebskostenabrechnung – auch wenn beide im gleichen Jahr in der Wohnung gelebt haben.
Die Abrechnung für die ausziehende Person sollte möglichst zeitnah nach Auszug erstellt werden. Formal gilt zwar die Frist bis 30. Juni des Folgejahres, aber es ist gute Praxis (und oft vertraglich vereinbart), die Abrechnung beim Auszug oder kurz danach bereitzustellen.
Jede Abrechnung muss folgende Punkte enthalten:
- Name und Adresse des Mieters / der Mieterin
- Abrechnungszeitraum (konkrete Tage)
- Auflistung aller Betriebskostenpositionen (Jahresgesamtbetrag + anteiliger Betrag)
- Geleistete Vorauszahlungen
- Ergebnis: Nachzahlung oder Guthaben
Schritt 6: Heizkosten – Sonderregelung beachten
Wenn deine Liegenschaft über eine Gemeinschaftsheizanlage verfügt, greift das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG). Hier gelten eigene Vorschriften:
- Die Abrechnung erfolgt nach Verbrauchserfassung (z.B. Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler)
- Bei Mieterwechsel muss eine Zwischenablesung durchgeführt werden
- Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Mietpartei aufgeteilt – nicht einfach nach Tagen
Für die Zwischenablesung wendest du dich am besten an dein Messdienstleistungsunternehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt beide Seiten.
Schritt 7: Fristen einhalten und Belege aufbewahren
Damit die Abrechnung rechtssicher ist, beachte folgende Fristen:
| Pflicht | Frist |
|---|---|
| Betriebskostenabrechnung (MRG) | Bis 30. Juni des Folgejahres |
| Einsichtsrecht für Mieter:innen | Auf Verlangen jederzeit |
| Aufbewahrung von Belegen | Mind. 3 Jahre empfohlen |
Mieter:innen haben nach Erhalt der Abrechnung das Recht, Einsicht in alle Belege zu verlangen. Fehlende oder nicht nachvollziehbare Positionen können zu Einsprüchen führen.
Tipp:
Scanne alle Belege direkt nach Erhalt ein und lege sie geordnet nach Kostenpositionen ab. Das erspart dir bei einem Einspruch viel Sucherei.
Häufige Fehler bei der Betriebskostenabrechnung bei Mieterwechsel
Damit du nicht in die typischen Fallen tappst, hier die häufigsten Fehler auf einen Blick:
- Leerstandstage auf Mieter:innen umlegen → nicht zulässig
- Falsche Tageszählung (z.B. Auszugstag nicht klar definiert) → immer schriftlich festhalten
- Keine Zwischenablesung bei Heizung → HeizKG verletzt, Abrechnung anfechtbar
- Nur eine Abrechnung für beide Mietparteien → unzulässig, jede Partei braucht eigene Abrechnung
- Positionen vergessen oder doppelt angesetzt → Jahreskosten immer vollständig und einmalig erfassen
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Häufig gestellte Fragen
Die Betriebskosten werden nach der Anzahl der Tage aufgeteilt, an denen die jeweilige Person Mieter:in war. Die Formel lautet: (Tage im Mietverhältnis / 365) × Jahresgesamtkosten. Leerstandstage trägt der/die Vermieter:in selbst.
Für Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen, gilt die gesetzliche Frist bis zum 30. Juni des Folgejahres. Es empfiehlt sich jedoch, die Abrechnung für ausziehende Mieter:innen möglichst zeitnah nach dem Auszug zu erstellen.
Die Betriebskosten, die auf Leerstandstage entfallen, können nicht auf Mieter:innen umgelegt werden. Diese Kosten trägt der/die Vermieter:in selbst.
Ja. Jede Mietpartei erhält eine eigene Abrechnung, die nur den Zeitraum ihres Mietverhältnisses und die entsprechend anteiligen Betriebskosten ausweist.
Bei Gemeinschaftsheizanlagen gilt das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG). Hier ist beim Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Messgeräte Pflicht. Die Heizkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Mietpartei abgerechnet – nicht einfach nach Tagen.
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