Zurück zur Übersicht
DigitalisierungPraxiswissenRechtliches

E-Auto Ladestation Mietwohnung Österreich: Rechte und Pflichten des Vermieters

Immovio29. April 20261 Min. Lesezeit
E-Auto Ladestation Mietwohnung Österreich: Rechte und Pflichten des Vermieters

Immer mehr Mieter:innen fahren Elektroauto und wollen zu Hause laden. Die Frage, ob du als Vermieter:in eine Wallbox oder Ladestation in deiner Mietwohnung erlauben musst, beschäftigt immer mehr private Vermieter:innen in Österreich. Die gute Nachricht: Die Rechtslage ist klarer, als viele denken, und du hast als Vermieter:in mehr Mitsprache als oft angenommen.

Haben Mieter ein Recht auf eine Ladestation Mietwohnung in Österreich?

Seit der WEG-Novelle 2022 haben Wohnungseigentümer:innen in Eigentümergemeinschaften das explizite Recht, eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu beantragen. Für Mietverhältnisse gilt eine etwas andere Ausgangslage, nämlich die Regelungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) zu Veränderungen an der Wohnung.

Konkret: Mieter:innen, die eine Wallbox oder Ladestation installieren wollen, brauchen dafür deine Zustimmung als Vermieter:in. Es gibt kein absolutes Recht auf eine Ladestation, aber du kannst die Zustimmung auch nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Wenn die Installation technisch machbar ist, der Mieter die Kosten trägt und keine wesentlichen Schäden am Gebäude entstehen, wäre eine Verweigerung rechtlich angreifbar.

Was gilt als sachlicher Ablehnungsgrund?

Du kannst die Installation ablehnen oder von Bedingungen abhängig machen, wenn:

  • Die elektrische Infrastruktur des Gebäudes die zusätzliche Last nicht trägt
  • Statische oder bauliche Bedenken bestehen
  • Gemeinschaftsbereiche (z. B. Tiefgarage) betroffen sind und andere Parteien zustimmen müssen
  • Keine ordnungsgemäße Fachfirma beauftragt wird

Hier weiterlesen: Instandhaltungspflicht Vermieter Österreich: Was muss wer reparieren?

Ladestation Mietwohnung Österreich: Was musst du als Vermieter erlauben?

Als Vermieter:in bist du nicht verpflichtet, die Ladestation selbst zu finanzieren oder zu installieren. Was du aber tun musst: den Antrag deines Mieters ernst nehmen und ihn sachlich prüfen.

Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Mieter:in stellt schriftlichen Antrag auf Genehmigung der Ladestation
  2. Du prüfst die technische Machbarkeit (ggf. mit Hilfe eines Elektrikers)
  3. Du erteilst die Zustimmung (mit oder ohne Auflagen) oder lehnst mit sachlicher Begründung ab
  4. Bei Zustimmung: Mieter beauftragt und bezahlt eine zugelassene Fachfirma
  5. Nach Einzug oder Mietende: Rückbauverpflichtung des Mieters je nach Vereinbarung Du kannst als Auflage verlangen, dass nur konzessionierte Elektriker arbeiten, dass ein Nutzungsvertrag für den Stellplatz abgeschlossen wird oder dass die Installation von einem Sachverständigen abgenommen wird.

Wer trägt die Kosten für Installation und Strom?

Grundsätzlich gilt: Der Mieter trägt alle Kosten, wenn er die Wallbox auf eigenen Wunsch installieren lässt. Das umfasst:

  • Kosten für die Installation der Wallbox
  • Kosten für eventuelle Verstärkung der Stromleitung zum Stellplatz
  • Laufende Stromkosten für den Ladebetrieb Die Abrechnung des Stroms ist dabei ein eigenes Thema. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Der Mieter bekommt einen eigenen Stromzähler für den Stellplatz, oder Strom und Ladekosten werden über ein intelligentes Lademanagementsystem abgerechnet. Wie das konkret gelöst wird, sollte im Voraus schriftlich vereinbart werden.

Wichtig: Wenn du als Vermieter:in selbst Ladeinfrastruktur anbietest und den Strom weiterfakturierst, gelten unter Umständen besondere Anforderungen aus dem Elektrizitätsrecht. In diesem Fall lohnt sich eine Rücksprache mit einem Fachmann.

Wie sicherst du dich als Vermieter im Mietvertrag ab?

Das Thema Ladestation sollte in modernen Mietverträgen ausdrücklich geregelt sein. Was du festhalten solltest:

Zustimmungsvorbehalt

Halte im Mietvertrag fest, dass bauliche Veränderungen einschließlich der Installation von Ladestationen einer schriftlichen Genehmigung bedürfen. Das ist ohnehin nach MRG der Fall, aber eine explizite Klausel schafft Klarheit.

Bedingungen für die Installation

Lege fest, dass nur zugelassene Fachbetriebe beauftragt werden dürfen und dass du vor Beginn der Arbeiten einen Installationsplan erhältst.

Rückbauverpflichtung

Vereinbare, dass der Mieter die Ladestation bei Auszug auf eigene Kosten fachgerecht entfernt und den ursprünglichen Zustand wiederherstellt, sofern du die Anlage nicht übernehmen möchtest.

Haftung

Kläre, wer für Schäden haftet, die durch die Ladestation oder ihre Nutzung entstehen. In der Regel haftet der Mieter für alle Schäden, die aus seiner Installation resultieren.

Hier weiterlesen: Hausordnung Vermieter Österreich: Was du regeln darfst – und was nicht

Versicherung nicht vergessen

Eine Wallbox kann im Schadensfall relevant für deine Gebäudeversicherung sein. Informiere deinen Versicherer, wenn in deinem Objekt Ladeinfrastruktur installiert wird, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz weiterhin vollständig greift.

Hier weiterlesen: Gebäudeversicherung Vermieter Österreich: Was du wirklich brauchst

Wer mehrere Wohneinheiten verwaltet und den Überblick über Genehmigungen, Vereinbarungen und Korrespondenz mit Mieter:innen behalten will, profitiert von einem zentralen Verwaltungstool. immovio ermöglicht es dir, alle Kommunikation und Dokumente rund um dein Mietverhältnis strukturiert zu speichern.

Jetzt immovio kostenlos testen

45 Tage gratis – keine Kreditkarte nötig.

Kostenlos starten
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Du musst eine sachlich begründete Anfrage ernsthaft prüfen und darfst sie nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Ein absolutes Recht des Mieters auf eine Ladestation gibt es im Mietrecht nicht, aber eine pauschale Verweigerung ohne sachlichen Grund ist angreifbar.

Die Kosten für Installation und Betrieb trägt in der Regel der Mieter, wenn er die Wallbox auf eigenen Wunsch installieren lässt. Als Vermieter:in bist du nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Das hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Ohne besondere Absprache kann der Mieter zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet werden. Du kannst aber auch vereinbaren, die Anlage zu übernehmen, etwa wenn sie für Folgemietende attraktiv ist.

Ja. Du kannst verlangen, dass nur konzessionierte Fachbetriebe beauftragt werden, dass du einen Installationsplan erhältst und dass die Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgt. Solche sachlich begründeten Auflagen sind zulässig.

Möglicherweise ja. Du solltest deinen Versicherer informieren, wenn in deinem Objekt Ladeinfrastruktur installiert wird. In manchen Fällen muss der Versicherungsschutz angepasst werden, um Schäden durch die Ladeanlage vollständig abzudecken.

Immovio

Über den Autor

Immovio

Plattform für private Vermieter:innen

Immovio vereinfacht die Vermietung für private Vermieter:innen mit digitalen Tools, Automatisierung und praxisnahem Wissen.

Weitere Artikel aus dieser Kategorie