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Schimmel in der Mietwohnung: Wer haftet – Vermieter oder Mieter?

Immovio17. April 20261 Min. Lesezeit
Schimmel in der Mietwohnung: Wer haftet – Vermieter oder Mieter?

Schimmel in der Mietwohnung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen in Österreich. Die zentrale Frage ist dabei immer: Wer hat den Schimmel verursacht – und wer muss ihn beseitigen? Die Antwort hängt von der Ursache ab, und die ist nicht immer auf den ersten Blick klar. Hier erfährst du als Vermieter:in, wann du handeln musst, wann der Mieter bzw. die Mieterin in der Pflicht ist und wie du im Streitfall vorgehst.

Schimmel Mietwohnung Haftung Österreich: Die Ursache entscheidet

Ob du als Vermieter:in oder dein:e Mieter:in für den Schimmel verantwortlich ist, hängt primär von der Ursache der Feuchtigkeit ab. Grob lassen sich zwei Kategorien unterscheiden:

Strukturelle Feuchtigkeit

Wenn Schimmel durch bauliche Mängel entsteht, liegt die Verantwortung bei dir als Vermieter:in. Typische Ursachen:

  • Undichte Fenster oder Außenwände
  • Mangelhafte Dämmung, die zu Wärmebrücken und Kondensation führt
  • Defekte oder unzureichende Lüftungsanlagen
  • Wasserschäden durch Leitungsschäden oder ein undichtes Dach
  • Fehlende oder mangelhafte Abdichtung in Bädern oder Küchen

In diesen Fällen bist du als Vermieter:in zur Behebung verpflichtet. Der Schimmel ist Folge eines baulichen Mangels, für den du die Erhaltungspflicht trägst.

Nutzungsbedingter Schimmel

Entsteht der Schimmel durch das Verhalten des Mieters bzw. der Mieterin, liegt die Verantwortung bei ihm bzw. ihr. Häufige Ursachen:

  • Unzureichendes oder falsches Lüften (zu selten, zu kurz, nur kippen statt Stoßlüften)
  • Wäsche trocknen in der Wohnung ohne ausreichende Belüftung
  • Möbel direkt an Außenwänden aufgestellt, die keine Luftzirkulation ermöglichen
  • Übermäßige Luftfeuchtigkeit durch Kochen oder Duschen ohne Lüften

In diesen Fällen hat dein:e Mieter:in die Schimmelbildung selbst verursacht und trägt die Kosten für die Beseitigung.

Schimmel Vermieter Pflicht: Wann musst du als Vermieter:in handeln?

Sobald du Kenntnis von einem Schimmelbefall in deiner Mietwohnung erlangst, bist du verpflichtet zu reagieren, wenn ein struktureller Mangel vorliegt. Das gilt im MRG-Vollanwendungsbereich ausdrücklich, aber auch im Nicht-MRG-Bereich hast du als Vermieter:in eine allgemeine Pflicht, die Wohnung in bewohnbarem Zustand zu erhalten.

Was du konkret tun musst

  • Die Ursache des Schimmels klären (im Zweifelsfall durch einen Sachverständigen oder Fachbetrieb)
  • Bei baulichem Mangel: Schimmel fachgerecht beseitigen und die Ursache beheben
  • Deinem:r Mieter:in mitteilen, wann und wie die Maßnahmen umgesetzt werden
  • Die Arbeiten dokumentieren

Ignorierst du eine gemeldete Schimmelproblematik mit baulicher Ursache, riskierst du neben einer Mietminderung auch Schadenersatzforderungen, wenn der Mieter bzw. die Mieterin gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend macht.

Hier weiterlesen: Mietrechtsgesetz (MRG) Österreich: Wann gilt es für deine Wohnung?

Schimmel Mieter schuld: Wann trägt der Mieter die Verantwortung?

Wenn du als Vermieter:in der Meinung bist, dass der Schimmel durch falsches Lüften oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurde, liegt die Beweislast in der Praxis oft bei dir. Du musst nachweisen können, dass kein baulicher Mangel vorliegt.

So sicherst du dich ab

  • Lass die Ursache von einem Fachbetrieb schriftlich bestätigen
  • Schließe bauliche Mängel aus, bevor du auf Mieterverhalten zeigst
  • Weise auf die korrekte Lüftungspflicht schriftlich hin, wenn du Hinweise auf falsches Lüften hast
  • Halte fest, wann du die Schadensmeldung erhalten hast und welche Schritte du unternommen hast

Ein lückenloses Übergabeprotokoll ist auch hier hilfreich: Wenn beim Einzug kein Schimmel vorhanden war und dieser erst im Laufe des Mietverhältnisses auftritt, kann das ein Hinweis auf nutzungsbedingten Schimmel sein.

Hier weiterlesen: Übergabeprotokoll erstellen: So machst du es richtig

Mietminderung Schimmel Österreich: Was droht dir als Vermieter:in?

Wenn der Schimmel auf einen baulichen Mangel zurückzuführen ist und du als Vermieter:in nicht zeitnah reagierst, kann dein:e Mieter:in eine Mietzinsminderung geltend machen. Das ist im österreichischen Mietrecht ausdrücklich vorgesehen: Bei erheblicher Beeinträchtigung des Gebrauchswertes der Wohnung darf der Mietzins anteilig reduziert werden.

Wie hoch kann die Mietminderung sein?

Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Bei starkem Schimmelbefall in mehreren Räumen kann die Minderung erheblich sein. Im Streitfall entscheidet die Schlichtungsstelle oder das Gericht.

Vorbeugung ist besser als Streit

Reagiere auf Schadensmeldungen rasch, kommuniziere transparent und dokumentiere alle Schritte. Eine zügige Reaktion reduziert das Risiko einer Mietminderung erheblich und zeigt, dass du deiner Erhaltungspflicht nachkommst.

Schimmelbeseitigung Mietwohnung: So gehst du als Vermieter:in vor

Wenn du für die Schimmelbeseitigung zuständig bist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Ursache professionell feststellen lassen: Ein Fachbetrieb oder Gutachter kann klären, ob bauliche Mängel vorliegen. Das schützt dich auch rechtlich.
  2. Fachgerechte Beseitigung beauftragen: Oberflächliches Überstreichen reicht nicht. Der Schimmel muss fachgerecht entfernt und die Ursache behoben werden.
  3. Ursache dauerhaft beseitigen: Dichtungen erneuern, Dämmung verbessern, Lüftungsanlage reparieren, je nach Befund.
  4. Alles dokumentieren: Fotos vor und nach der Sanierung, Rechnungen, Kommunikation mit dem Mieter bzw. der Mieterin festhalten.

Mit einem Tool wie immovio kannst du Schadensmeldungen, Fotos, Kommunikation und beauftragte Maßnahmen zentral festhalten und hast bei Streitigkeiten alles griffbereit dokumentiert.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Haftung hängt von der Ursache ab. Bei baulichen Mängeln (z. B. Wärmebrücken, undichte Fenster, defekte Leitungen) ist der Vermieter bzw. die Vermieterin verantwortlich. Bei nutzungsbedingtem Schimmel durch falsches Lüften oder unsachgemäße Nutzung trägt der Mieter bzw. die Mieterin die Verantwortung.

Ja, wenn der Schimmel auf einen baulichen Mangel zurückgeht und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter bzw. die Mieterin eine Mietzinsminderung geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung.

Zunächst muss die Ursache fachgerecht festgestellt werden. Danach ist der Schimmel professionell zu beseitigen und die Ursache dauerhaft zu beheben. Oberflächliche Maßnahmen reichen nicht aus. Dokumentiere alle Schritte mit Fotos und Rechnungen.

Du benötigst eine fachliche Bestätigung, dass kein baulicher Mangel vorliegt, zum Beispiel durch ein Gutachten oder eine Stellungnahme eines Fachbetriebs. Ein lückenloses Übergabeprotokoll, das beim Einzug keinen Schimmel dokumentiert, unterstützt deine Position zusätzlich.

Ignorierst du eine gemeldete Schimmelproblematik mit baulicher Ursache, riskierst du eine Mietzinsminderung, Schadenersatzforderungen und im schlimmsten Fall ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle oder dem Gericht. Rasche Reaktion und transparente Kommunikation sind der beste Schutz.

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