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Begriffe für Vermieter einfach erklärt

Das immovio Lexikon erklärt wichtige Begriffe aus Vermietung, Mietrecht und Verwaltung kurz, verständlich und suchbar von A bis Z.

Begriffe mit A

8 Begriffe

A
8 Begriffe

ABGB

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die wichtigste Grundlage des österreichischen Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. In der Immobilienwirtschaft ist es zentral für Bestimmungen zu Eigentum, Besitz, Kaufverträgen sowie dem allgemeinen Mietrecht.

Abnutzung

Die Abnutzung beschreibt den schleichenden Wertverlust oder Verschleiß einer Immobilie durch deren bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Alterung. Im österreichischen Steuerrecht wird dieser Wertverzehr durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) als jährlicher Aufwand steuerlich geltend gemacht.

Abrechnungsdeadlines

Die Abrechnungsfrist bezeichnet den gesetzlich oder vertraglich festgelegten Zeitraum, in dem Abrechnungen erstellt werden müssen. Im österreichischen Mietrecht (MRG) muss die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr etwa spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres gelegt werden.

Abrechnungsperiode

Die Abrechnungsperiode ist der festgelegte Zeitraum, für den Einnahmen und Ausgaben einer Immobilie abgerechnet werden. Im österreichischen Mietrecht umfasst dieser Zeitraum für die Betriebskostenabrechnung meist ein Kalenderjahr und darf laut Mietrechtsgesetz (MRG) zwölf Monate nicht überschreiten.

Akontozahlungen

Eine Akontozahlung ist eine Teil- oder Abschlagszahlung auf eine noch nicht endgültig abgerechnete Gesamtschuld. In Österreich ist sie besonders bei den monatlichen Betriebskosten üblich, wobei die tatsächliche Abrechnung erst im Folgejahr erfolgt und zu Guthaben oder Nachzahlungen führt.

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die zentrale Gesetzessammlung des privaten Rechts in Österreich. Es regelt grundlegende Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, wie etwa den Kauf von Immobilien, Mietverträge, das Eigentumsrecht sowie das Nachbarschaftsrecht.

Altbauwohnungen

In Österreich gelten Wohnungen in Gebäuden, die vor dem 1. Juli 1953 errichtet wurden, als Altbau. Typisch sind hohe Räume, Flügeltüren, Kastenfenster und Stuckverzierungen. Rechtlich ist dies entscheidend, da für solche Objekte oft die strengen Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) gelten.

Aufteilungsschlüssel

Der Aufteilungsschlüssel legt fest, wie die Aufwendungen für eine Liegenschaft (z. B. Betriebskosten oder Instandhaltung) auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden. Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfolgt dies im Regelfall nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile (Nutzwerte). Abweichende Vereinbarungen oder verbrauchsabhängige Abrechnungen sind jedoch möglich.