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Begriffe für Vermieter einfach erklärt

Das immovio Lexikon erklärt wichtige Begriffe aus Vermietung, Mietrecht und Verwaltung kurz, verständlich und suchbar von A bis Z.

Begriffe mit E

14 Begriffe

E
14 Begriffe

EAVG 2012

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 verpflichtet Verkäufer und Vermieter, bereits in Immobilienanzeigen energetische Kennwerte anzugeben. Spätestens bei Vertragsschluss muss dem Käufer oder Mieter ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden, andernfalls drohen Verwaltungsstrafen.

eidesstättige Erklärungen

Eine eidesstattliche Erklärung ist eine rechtsverbindliche Bestätigung, dass gemachte Angaben der Wahrheit entsprechen. Im Immobilienbereich wird sie etwa bei der Vermögensauskunft im Exekutionsverfahren oder zum Nachweis verlorener Dokumente genutzt. Vorsätzlich falsche Angaben sind nach dem Strafgesetzbuch strafbar.

Eigenbedarf

Eigenbedarf liegt vor, wenn ein Vermieter eine vermietete Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige (z. B. Kinder, Enkel) zu Wohnzwecken benötigt. Im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) ist dies ein anerkannter Kündigungsgrund, der jedoch gerichtlich geltend gemacht und streng bewiesen werden muss.

Einkommenssteuerbescheid

Der Einkommensteuerbescheid ist ein amtliches Dokument des Finanzamts, das die endgültige Steuerlast für ein Kalenderjahr festsetzt. Er informiert darüber, ob eine Nachzahlung zu leisten ist oder eine Gutschrift erfolgt. In der Immobilienwirtschaft dient er oft als wichtiger Bonitätsnachweis bei Kreditanträgen oder Mietverträgen.

Einkommensteuertarif

Der Einkommensteuertarif regelt in Österreich die Höhe der Steuerbelastung für das jährliche Einkommen natürlicher Personen. Er ist progressiv gestaltet, wodurch der Steuersatz stufenweise von 0 % (unter der Steuerfreigrenze) bis zum Spitzensteuersatz ansteigt, je höher das Einkommen ist.

Einkünfte

Im österreichischen Steuerrecht sind Einkünfte der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten aus einer der sieben Einkunftsarten. In der Immobilienwirtschaft betreffen sie vor allem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Gewinne aus Immobilienverkäufen.

eintrittsberechtigte Personen

Eintrittsberechtigte Personen sind nahe Angehörige, die nach dem Tod eines Mieters das Recht haben, in den bestehenden Mietvertrag einzutreten. Laut Mietrechtsgesetz (MRG) zählen dazu Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder oder Geschwister, sofern sie bereits zuvor im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.

Eintrittsrecht

Das Eintrittsrecht ermöglicht es nahen Angehörigen (z. B. Ehegatten, Kindern), nach dem Tod eines Mieters in dessen bestehenden Mietvertrag einzutreten. Voraussetzung ist laut Mietrechtsgesetz (MRG) ein gemeinsamer Haushalt und ein dringendes Wohnbedürfnis der eintrittsberechtigten Personen.

Einvernehmliche Auflösung

Die einvernehmliche Auflösung ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter (oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer), ein Vertragsverhältnis zu einem frei gewählten Zeitpunkt gemeinsam zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung müssen dabei keine gesetzlichen Fristen oder Termine eingehalten werden.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und vergleichbar macht. Laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) muss er bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden und enthält wichtige Kennzahlen zum zu erwartenden Heizwärmebedarf.

Energiekennzahl

Die Energiekennzahl gibt den spezifischen Energiebedarf eines Gebäudes pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr an. Sie ist das Herzstück des Energieausweises und ermöglicht den Vergleich der energetischen Qualität von Immobilien. Ein niedriger Wert signalisiert dabei eine hohe Energieeffizienz.

Erhaltungspflicht

Die Erhaltungspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, eine Immobilie in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu bewahren. Im österreichischen Mietrecht (MRG) trägt primär der Vermieter die Verantwortung für die Erhaltung allgemeiner Teile des Hauses sowie der Außenhaut.

Erhaltungspflichten

Die Erhaltungspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Aufgabe, eine Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu bewahren. Im österreichischen Mietrecht (MRG) ist primär der Vermieter für die Substanz und allgemeine Teile des Hauses zuständig, um die Brauchbarkeit zu sichern.

Exekutionen

In Österreich bezeichnet die Exekution die gerichtliche Zwangsvollstreckung, um rechtliche Ansprüche gegen den Willen eines Schuldners durchzusetzen. Auf Basis der Exekutionsordnung können so etwa ausstehende Zahlungen eingetrieben oder die Räumung einer Immobilie erzwungen werden.