Indexmiete Österreich: Wertsicherungsklauseln im Mietvertrag richtig anwenden

Steigende Lebenshaltungskosten, schwankende Inflation – und deine Mieteinnahmen bleiben real gesehen immer geringer? Genau für diesen Fall gibt es die Indexmiete in Österreich. Mit einer Wertsicherungsklausel im Mietvertrag kannst du als Vermieter:in die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) koppeln und so die Kaufkraft deiner Einnahmen langfristig sichern. Was du dabei rechtlich beachten musst und wie die Berechnung konkret funktioniert, erfährst du hier.
Was ist die Indexmiete Österreich?
Die Indexmiete (auch: wertgesicherte Miete oder indexierte Miete) ist eine Miete, die automatisch an einen Preisindex – in Österreich üblicherweise den Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria – gekoppelt ist. Steigt der VPI, steigt auch die Miete entsprechend.
Grundlage dafür ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Klausel hast du als Vermieter:in keinen Anspruch auf eine Anpassung der Miete – auch dann nicht, wenn die Inflation stark gestiegen ist.
Wo ist die Indexmiete rechtlich geregelt?
Im Bereich des freien Mietmarktes (also außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG) kannst du Wertsicherungsklauseln grundsätzlich frei vereinbaren. Im MRG-Vollanwendungsbereich gelten besondere Regeln, da dort der Mietzins ohnehin durch Richtwert oder Kategoriemiete begrenzt ist.
Hier weiterlesen: Mietrechtsgesetz (MRG) Österreich: Wann gilt es für deine Wohnung?
Wertsicherungsklausel im Mietvertrag: So formulierst du sie richtig
Eine gültige Wertsicherungsklausel muss einige Punkte klar regeln:
- Referenzindex: Welcher Index gilt? In Österreich fast immer der VPI (Verbraucherpreisindex, Basis 2020 = 100)
- Ausgangswert: Welcher Indexstand gilt zum Mietbeginn?
- Schwellenwert: Ab welcher Abweichung wird die Miete angepasst? (z. B. ab 5 % Veränderung)
- Anpassungsintervall: Jährlich, bei Überschreitung eines Schwellenwerts oder bei jeder Änderung?
- Rundungsregel: Wird auf volle Euros oder Cent gerundet?
Ein typischer Klausel-Kern lautet sinngemäß: „Der Mietzins wird jährlich zum [Datum] angepasst, wenn sich der VPI gegenüber dem Vorjahresmonat um mehr als X Prozent verändert hat."
Wichtig
Eine Klausel ohne konkreten Referenzindex oder ohne klaren Ausgangswert kann anfechtbar sein. Lass die Formulierung im Zweifel rechtlich prüfen.
Einseitige vs. beidseitige Wertsicherung
Unterschieden wird zwischen:
- Einseitiger Wertsicherung: Nur Mieterhöhungen bei steigendem Index sind vorgesehen, Senkungen bei fallendem Index nicht. Diese Form ist in Österreich zulässig, aber für Mieter:innen weniger vorteilhaft.
- Beidseitiger Wertsicherung: Der Index wirkt in beide Richtungen – Erhöhung und Senkung. Diese Form ist fairer und wird von Gerichten positiver bewertet.
VPI Miete berechnen: So funktioniert die Mieterhöhung durch Indexierung
Die Berechnung der Mieterhöhung durch Indexierung ist einfacher als gedacht. Hier ein konkretes Beispiel:
| Wert | |
|---|---|
| Ausgangsmiete (netto) | 800,00 € |
| VPI zum Mietbeginn (z. B. Jänner 2023) | 112,5 |
| VPI aktuell (z. B. Jänner 2025) | 120,3 |
| Veränderung in % | +6,93 % |
| Neue Miete | 855,44 € |
Die Formel lautet: Neue Miete = Ausgangsmiete x (aktueller VPI / Ausgangs-VPI)
Den jeweils aktuellen VPI findest du auf der Website der Statistik Austria. Achte darauf, immer denselben Basismonat zu verwenden, den du im Mietvertrag festgelegt hast.
Hier weiterlesen: Richtwertmiete Österreich 2026: Bundesland-Übersicht und Berechnung
Mietzinsanpassung Österreich: Was du vor der Erhöhung beachten musst
Damit eine Mieterhöhung durch Indexierung rechtlich wirksam ist, müssen einige formale Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Schriftliche Ankündigung
Die Anpassung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden – am besten per eingeschriebenem Brief oder nachweisbarer E-Mail. Mündliche Mitteilungen reichen rechtlich nicht aus.
2. Frist einhalten
Viele Wertsicherungsklauseln sehen vor, dass die Anpassung erst nach einer Ankündigungsfrist (z. B. 14 Tage oder 1 Monat) wirksam wird. Halte diese Frist konsequent ein.
3. Nachvollziehbare Berechnung beifügen
Füge der Ankündigung immer eine nachvollziehbare Berechnung bei: Welcher VPI-Wert wurde verwendet, wie lautet die neue Miethöhe? Das schafft Transparenz und beugt Streitigkeiten vor.
4. Rückwirkende Anpassungen
Hast du eine fällige Anpassung versäumt, ist eine rückwirkende Erhöhung in den meisten Fällen nicht mehr möglich – außer die Klausel sieht das ausdrücklich vor. Deshalb: Termine im Blick behalten und Anpassungen nicht vergessen.
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Indexmiete im MRG-Bereich: Besonderheiten
Fällt dein Mietverhältnis unter den Vollanwendungsbereich des MRG (z. B. Altbauwohnungen in Wien), gelten besondere Regeln:
- Der Richtwertmietzins wird vom Justizministerium regelmäßig angepasst (zuletzt 2023 um über 8 %)
- Gesetzliche Mietzinserhöhungen ersetzen in vielen Fällen die privatvertragliche Wertsicherung
- Zusätzliche Wertsicherungsklauseln sind im Vollanwendungsbereich nur begrenzt wirksam
Im Teilanwendungs- und Nichtanwendungsbereich des MRG (z. B. Neubau nach 1945, Ein-/Zweifamilienhäuser) hast du als Vermieter:in dagegen deutlich mehr Gestaltungsspielraum.
Hier weiterlesen: Nettomiete vs. Bruttomiete
Häufige Fehler bei der Mieterhöhung durch Indexierung
- Kein Schwellenwert definiert: Ohne Schwellenwert müsste theoretisch jede kleine Indexveränderung zur Anpassung führen. Das ist unpraktisch und fehleranfällig.
- Falscher Referenzmonat: Immer denselben Basismonat verwenden – nicht mal den Jahresanfang, mal den Mietbeginn-Monat.
- Vergessene Ankündigungen: Wer die Anpassung nicht rechtzeitig ankündigt, kann sie oft nicht mehr rückwirkend geltend machen.
- Klausel zu unklar formuliert: Vage Formulierungen wie "die Miete wird laufend an die Preisentwicklung angepasst" sind nicht ausreichend.
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Häufig gestellte Fragen
Die Indexmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der die Miethöhe automatisch an einen Preisindex – in Österreich üblicherweise den VPI der Statistik Austria – gekoppelt ist. Eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag ist die rechtliche Grundlage dafür.
Nein, eine Wertsicherungsklausel ist keine Pflicht. Ohne eine solche Klausel hast du als Vermieter:in jedoch keinen Anspruch auf eine automatische Mieterhöhung bei steigender Inflation.
Die neue Miete ergibt sich aus: Ausgangsmiete multipliziert mit dem aktuellen VPI, dividiert durch den VPI zum Mietbeginn. Den aktuellen VPI findest du auf der Website der Statistik Austria.
Eine Mieterhöhung durch Indexierung gilt erst nach schriftlicher Ankündigung und nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Frist. Rückwirkende Erhöhungen sind in der Regel nicht möglich.
Ja, eine Wertsicherungsklausel kann auch in befristeten Mietverträgen vereinbart werden. Die Anpassung erfolgt dann während der Laufzeit nach den vertraglich festgelegten Regeln.
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