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Nettoabrechnung
Die Nettoabrechnung bezeichnet in der österreichischen Immobilienwirtschaft die Verrechnung von Betriebskosten ohne Umsatzsteuer. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Vermieter nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist oder unecht steuerbefreite Umsätze vorliegen, sodass die Bruttobeträge als Basis dienen.
Nettomiete
Die Nettomiete, oft auch als Hauptmietzins bezeichnet, ist das Entgelt für die reine Nutzung der Wohnräume. Sie enthält keine Betriebskosten, Heizkosten oder die gesetzliche Umsatzsteuer. Gemeinsam mit diesen zusätzlichen Kostenbestandteilen bildet sie die monatliche Bruttomiete.
Nettoschwelle
Die Nettoschwelle bezeichnet im österreichischen Immobilienwesen jenen Punkt, an dem die Mieteinnahmen nach Abzug aller Betriebskosten und Steuern die laufenden Ausgaben decken. Sie dient als wichtiger Indikator für die Rentabilität einer Immobilie, um den tatsächlichen Cashflow ohne Verzerrung durch die Umsatzsteuer zu beurteilen. Erst bei Überschreiten dieser Schwelle erzielt der Eigentümer einen realen Gewinn aus der Vermietung.
Neubaumietwohnungen
Neubaumietwohnungen sind Wohnobjekte in Gebäuden, die nach dem 8. Mai 1945 neu errichtet wurden. Im österreichischen Mietrecht unterliegen sie meist dem Angemessenen Mietzins oder der freien Vereinbarung, da sie nicht oder nur teilweise in den strengen Preisregeln des Mietrechtsgesetzes (MRG) liegen.
Nichtanwendung
In der österreichischen Immobilienwirtschaft bezeichnet die Nichtanwendung den Umstand, dass bestimmte gesetzliche Regelungen – wie etwa das Mietrechtsgesetz (MRG) – für ein Objekt gar nicht gelten. Dies betrifft vor allem Neubauten oder Ein- und Zweifamilienhäuser, die dem freien Markt unterliegen.
Nichtanwendungsbereich
Der Nichtanwendungsbereich bezeichnet Situationen oder Objekte, die ausdrücklich von den Regelungen eines Gesetzes ausgenommen sind. Im österreichischen Mietrecht fallen darunter etwa Objekte, die nicht dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, wodurch Vereinbarungen weitgehend frei getroffen werden können.
normale Abnützung
Unter normaler Abnützung versteht man jene Verschlechterung des Zustands einer Immobilie, die durch den gewöhnlichen, vertragsgemäßen Gebrauch entsteht. Solche Spuren, wie etwa leichte Kratzer im Parkett oder Abdrücke von Möbeln, sind durch den Mietzins abgegolten und müssen vom Mieter nicht behoben werden.
Nutzfläche
Die Nutzfläche umfasst alle Bodenflächen eines Gebäudes, die einer spezifischen Nutzung dienen, wie etwa Wohnen, Arbeiten oder Lagern. Im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) ist sie die gesamte Bodenfläche abzüglich der Wandstärken sowie der Durchbrüche und Aussparungen.