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Geschäftsvermietung
Die Geschäftsvermietung bezeichnet die Überlassung von Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken, wie etwa Büros, Läden oder Werkstätten. Im Gegensatz zur Wohnungsmiete unterliegt sie in Österreich weitgehend der freien Vertragsgestaltung, wobei das Mietrechtsgesetz (MRG) nur teilweise oder gar nicht zur Anwendung kommt.
Gesetzliche Erneuerung
Die gesetzliche Erneuerung (auch Stillschweigende Erneuerung) bewirkt im österreichischen Mietrecht, dass ein befristeter Mietvertrag automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis oder eine Verlängerung übergeht, wenn der Mieter nach Ablauf der Frist die Wohnung weiter nutzt und der Vermieter nicht binnen 14 Tagen widerspricht.
Gewerbeberechtigung
Die Gewerbeberechtigung ist die behördliche Befugnis, eine gewerbliche Tätigkeit in Österreich selbstständig und regelmäßig auszuüben. Sie wird nach der Anmeldung bei der Gewerbebehörde durch die Eintragung in das Gewerberegister erteilt. Für reglementierte Gewerbe wie Immobilienmakler ist zudem ein Befähigungsnachweis erforderlich.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das beim zuständigen Bezirksgericht geführt wird und alle rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in Österreich dokumentiert. Es gibt verbindlich Auskunft über Eigentümer, Belastungen wie Hypotheken sowie Rechte Dritter, etwa ein Wegerecht.
Grundkostenverordnung
Die Grundkostenverordnung regelt in Österreich die pauschale Ermittlung der Grundkostenanteile bei der Errichtung von geförderten Wohnbauten. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe die Kosten für den Erwerb und die Aufschließung eines Grundstücks als angemessen anerkannt und durch Wohnbauförderungsmittel unterstützt werden.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden in Österreich erhoben wird. Sie wird jährlich von den Gemeinden eingehoben, wobei sich die Höhe aus dem Einheitswert der Immobilie, der Steuermesszahl und dem individuellen Hebesatz der Gemeinde berechnet.
Gutschrift
Eine Gutschrift ist ein Dokument, das eine ursprüngliche Rechnung korrigiert oder als Abrechnung durch den Leistungsempfänger dient. In der Immobilienwirtschaft wird sie oft für Betriebskostenrückerstattungen oder Provisionen genutzt. Sie mindert die Zahlungsverpflichtung oder führt zu einer Auszahlung.