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Begriffe für Vermieter einfach erklärt

Das immovio Lexikon erklärt wichtige Begriffe aus Vermietung, Mietrecht und Verwaltung kurz, verständlich und suchbar von A bis Z.

Begriffe mit V

13 Begriffe

V
13 Begriffe

Verbraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Österreich konsumieren. In der Immobilienwirtschaft dient er als zentrale Basis für Indexklauseln, um Mieten wertgesichert an die Inflation anzupassen.

Verlängerungsvereinbarung

Eine Verlängerungsvereinbarung ist eine einvernehmliche Abmachung zwischen Vermieter und Mieter, um ein befristetes Mietverhältnis über das ursprüngliche Ende hinaus fortzusetzen. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) muss diese schriftlich erfolgen und eine Dauer von mindestens fünf Jahren aufweisen.

Verteilungsschlüssel

Ein Verteilungsschlüssel regelt die Aufteilung von Gesamtkosten einer Immobilie auf die einzelnen Nutzeinheiten. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist meist der Nutzwert maßgeblich, während im Mietrechtsgesetz (MRG) die Nutzfläche als Standard gilt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

vertragsgemäßen Gebrauch

Der vertragsgemäße Gebrauch beschreibt das Recht des Mieters, die Immobilie so zu nutzen, wie es im Mietvertrag vereinbart wurde oder nach der Verkehrsauffassung üblich ist. Er umfasst die normale Abnutzung der Räume, während der Vermieter verpflichtet ist, das Objekt in diesem Zustand zu erhalten.

Vertragslaufzeiten

Die Vertragslaufzeit definiert den Zeitraum, in dem ein Vertrag rechtlich bindend ist. Im österreichischen Mietrecht ist sie besonders bei befristeten Mietverträgen relevant, die laut MRG eine Mindestdauer von drei Jahren aufweisen müssen, während Kredite oft über Jahrzehnte laufen.

Verwaltungshonorar

Das Verwaltungshonorar ist das Entgelt, das ein Immobilienverwalter für seine Tätigkeit erhält. In Österreich umfasst es meist eine pauschale Grundvergütung für Regelleistungen sowie Sonderhonorare für zusätzlichen Aufwand, wie etwa die Begleitung großer Sanierungen oder Mahnverfahren.

Vollanwendung

Die Vollanwendung bedeutet, dass ein Mietverhältnis zur Gänze den strengen Schutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt. Dies betrifft vor allem Altbauten und geförderte Neubauten, wobei gesetzliche Mietzinsobergrenzen, ein umfassender Kündigungsschutz und klare Regeln für Betriebskostenabrechnungen gelten.

Vollanwendungsbereich

Der Vollanwendungsbereich bezeichnet Mietverhältnisse, auf die das Mietrechtsgesetz (MRG) in vollem Umfang angewendet wird. Dies betrifft meist Altbauten (errichtet vor 1945) oder geförderte Neubauten und bietet Mietern starken Schutz bei Mietzinsobergrenzen, Betriebskosten und Kündigungsschutz.

Vorschäden

Ein Vorschaden bezeichnet eine Beeinträchtigung an einer Immobilie, die bereits vor einem aktuellen Schadensereignis oder einem Eigentümerwechsel bestanden hat. Er muss bei Versicherungsfällen oder Verkäufen offengelegt werden, um Haftungskonflikte und Probleme bei der Schadensregulierung zu vermeiden.

Vorsteuer

Die Vorsteuer ist jene Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an andere Betriebe bezahlt. Im Rahmen des Vorsteuerabzugs kann diese gezahlte Steuer beim Finanzamt zurückgefordert oder mit der selbst eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet werden. So wird sichergestellt, dass die Steuerlast wirtschaftlich nur den Endverbraucher trifft.

Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug erlaubt es Unternehmern, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Diese wird mit der selbst eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet, sodass die Steuer für Betriebe ein durchlaufender Posten bleibt. In der Immobilienwirtschaft ist dies besonders bei Bauprojekten oder der Vermietung von Geschäftsräumen relevant.

vorsteuerabzugsberechtigt

Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer, die die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer auf betriebliche Einkäufe als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern oder mit ihrer eigenen Steuerschuld verrechnen dürfen. Dies setzt voraus, dass sie selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen und keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. So wird sichergestellt, dass die Umsatzsteuer für Betriebe ein durchlaufender Posten bleibt und nur den Endverbraucher belastet.

VPI

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Österreich konsumieren. In der Immobilienwirtschaft dient er als zentrale Grundlage für die Wertsicherung von Mietverträgen, um Mietzinse automatisch an die Inflation anzupassen.