Lexikon

Begriffe für Vermieter einfach erklärt

Das immovio Lexikon erklärt wichtige Begriffe aus Vermietung, Mietrecht und Verwaltung kurz, verständlich und suchbar von A bis Z.

Begriffe mit M

22 Begriffe

M
22 Begriffe

Mietdauer

Die Mietdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Mietverhältnis besteht. In Österreich können Verträge unbefristet oder befristet abgeschlossen werden, wobei bei Wohnungsmieten im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) eine Mindestbefrist von fünf Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

Mieteingänge

Mieteingänge bezeichnen die tatsächlichen Zahlungen, die ein Vermieter von seinen Mietern für die Nutzung eines Objekts erhält. Sie umfassen in der Regel den Hauptmietzins sowie die Betriebskosten und sind die zentrale Basis für die Liquidität und Wirtschaftlichkeit einer Immobilie.

Mieten-Wertsicherungsgesetzes

Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) begrenzt seit 2026 die jährliche Erhöhung von Wohnungsmieten in Österreich. Es legt fest, dass Mieten nur noch am 1. April angepasst werden dürfen, wobei Steigerungen über 3 % nur zur Hälfte an Mieter weitergegeben werden dürfen.

Mieterrechtsorganisation

Eine Mieterrechtsorganisation ist ein Zusammenschluss zur Interessenvertretung von Mietern. In Österreich bieten Vereine wie die Mietervereinigung oder der Mieterschutzverband ihren Mitgliedern Rechtsberatung und Unterstützung bei Konflikten um Betriebskosten, Mieten oder Kündigungen.

Mietkaution

Die Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die Mieter bei Mietbeginn an den Vermieter leisten. Sie dient zur Absicherung von Forderungen wie Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung und darf laut Mietrechtsgesetz (MRG) maximal sechs Bruttomonatsmieten betragen.

Mietobjekt

Ein Mietobjekt ist eine Immobilie oder ein Teil davon, der gegen ein vereinbartes Entgelt (Mietzins) zur Nutzung überlassen wird. In Österreich kann dies eine Wohnung, ein Haus, ein Geschäftsraum oder ein Grundstück sein, wobei rechtlich oft das Mietrechtsgesetz (MRG) Anwendung findet.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermietern und Mietern. In Österreich ist es vor allem im Mietrechtsgesetz (MRG) und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert. Es umfasst wichtige Bestimmungen zu Mietzinsobergrenzen, Kündigungsschutz und Erhaltungspflichten.

Mietrechtsgesetz

Das Mietrechtsgesetz (MRG) ist das zentrale österreichische Bundesgesetz zur Regelung von Mietverhältnissen bei Wohnungen und Geschäftsräumen. Es schützt Mieter durch Bestimmungen zu Mietzinsobergrenzen, strengem Kündigungsschutz und klaren Regeln für die Erhaltung des Objekts.

Mietverhältnis

Ein Mietverhältnis ist eine vertragliche Beziehung, bei der ein Vermieter dem Mieter ein Objekt zur Nutzung überlässt und dieser im Gegenzug einen Mietzins zahlt. In Österreich unterliegen viele Wohnungsmieten dem Mietrechtsgesetz (MRG), das besondere Schutzrechte und Preisobergrenzen regelt.

Mietvorschreibungen

Die Mietvorschreibung ist eine monatliche Zahlungsaufforderung der Hausverwaltung oder des Vermieters an den Mieter. Sie setzt sich meist aus dem Hauptmietzins, den Betriebskostenakonti, etwaigen Heizkosten und der Umsatzsteuer zusammen und dient als Grundlage für die laufende Mietzahlung.

Mietzins

Der Mietzins ist das Entgelt, das Mieter dem Vermieter für die Überlassung einer Immobilie zahlen. Er setzt sich in Österreich meist aus dem Hauptmietzins, den Betriebskosten und der Umsatzsteuer zusammen. Die zulässige Höhe wird oft durch das Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt.

Mietzinsbegrenzung

Die Mietzinsbegrenzung bezeichnet gesetzliche Regelungen, die die Höhe des Mietzinses oder dessen Steigerung deckeln. In Österreich betrifft dies vor allem Wohnungen im Mietrechtsgesetz (MRG), etwa durch Richtwerte, Kategorien oder die neue Mietpreisbremse bei Wertsicherungen.

Mietzinsreserve

Die Mietzinsreserve bezeichnet im österreichischen Mietrecht jene Beträge, die bei Gebäuden im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) aus den Mieteinnahmen für künftige Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten angespart werden müssen. Sie dient der langfristigen Instandhaltung des Hauses.

Mietzinsrückstand

Ein Mietzinsrückstand entsteht, wenn ein Mieter die vereinbarte Miete nicht fristgerecht oder unvollständig bezahlt. In Österreich berechtigt ein qualifizierter Rückstand den Vermieter gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) zur Mahnung, Kündigung oder Einbringung einer Räumungsklage.

Mietzinsrückstände

Ein Mietzinsrückstand entsteht, wenn Mieter die vereinbarte Miete nicht fristgerecht oder unvollständig bezahlen. In Österreich berechtigt ein qualifizierter Rückstand den Vermieter gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) oder ABGB zur Mietzins- und Räumungsklage sowie zur Kündigung des Mietvertrags.

Mietzinsvereinbarung

Die Mietzinsvereinbarung ist die vertragliche Einigung zwischen Vermieter und Mieter über die Höhe des Entgelts für die Nutzung eines Objekts. In Österreich unterliegt sie je nach Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) freien Vereinbarungen oder gesetzlichen Preisobergrenzen wie dem Richtwertmietzins.

Mietzinsvorschreibung

Die Mietzinsvorschreibung ist die monatliche Zahlungsaufforderung des Vermieters oder der Hausverwaltung an den Mieter. Sie schlüsselt detailliert auf, wie sich der zu zahlende Gesamtbetrag aus Hauptmietzins, Betriebskosten, etwaigen Akonti für Heizung/Warmwasser und der Umsatzsteuer zusammensetzt.

Mindestdauer

Die Mindestdauer bezeichnet im österreichischen Mietrecht die gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne, die ein befristeter Mietvertrag mindestens umfassen muss. Gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) beträgt diese für Wohnungen einheitlich fünf Jahre. Eine Unterschreitung dieser Frist führt dazu, dass der Vertrag unter Umständen rechtlich als unbefristet gilt.

Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit bezeichnet den Zeitraum, für den ein Vertrag fest abgeschlossen wird und in dem eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Im österreichischen Mietrecht beträgt diese bei befristeten Wohnungsmietverträgen gesetzlich ein Jahr, wobei Mieter erst nach Ablauf dieses Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen können.

Möbelmiete

Die Möbelmiete bezeichnet die entgeltliche Überlassung von Einrichtungsgegenständen. In der Immobilienwirtschaft wird sie meist als Möblierungszuschlag zusätzlich zum Mietzins für die Wohnung vereinbart, wobei dieser Zuschlag im Anwendungsbereich des MRG angemessen sein muss.

MRG

Das Mietrechtsgesetz (MRG) ist das zentrale Gesetz in Österreich, das die Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen regelt. Es bietet Mietern besonderen Schutz, etwa durch Preisobergrenzen (Richtwertzins) und einen starken Kündigungsschutz, sofern das Gebäude in den Vollanwendungsbereich fällt.

MRG-Logik

Die MRG-Logik beschreibt das System zur Einteilung von Mietverhältnissen in den Vollanwendungsbereich, Teilanwendungsbereich oder die Vollausnahme des Mietrechtsgesetzes. Sie bestimmt, ob gesetzliche Schutzbestimmungen wie der Mietzinsbildungsschutz oder der Kündigungsschutz für eine Immobilie gelten.