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21 Begriffe
Bankanbindung
Die Bankanbindung bezeichnet die digitale Schnittstelle zwischen einer Immobilienverwaltungs-Software und einem Bankkonto. Sie ermöglicht den automatisierten Abgleich von Mietzahlungen und Ausgaben, wodurch Kontobewegungen direkt im System verbucht und offene Posten ohne manuelle Eingabe abgeglichen werden können.
Bankgarantie
Eine Bankgarantie ist das unwiderrufliche Versprechen einer Bank, bei Nichteintritt einer vertraglichen Leistung für ihren Kunden finanziell einzustehen. Im Immobilienwesen dient sie oft als Sicherstellung für Mieten oder Bauleistungen. Sie ist rechtlich unabhängig vom Grundgeschäft.
Barkaution
Die Barkaution ist eine Sicherheitsleistung beim Mieten einer Immobilie, die durch Überweisung oder Barzahlung an den Vermieter erbracht wird. Dieser muss den Betrag fruchtbringend und getrennt von seinem Privatvermögen anlegen. Sie dient zur Absicherung von Ansprüchen wie Mietzinsen oder Schäden.
befristet
Im österreichischen Immobilienrecht bedeutet befristet, dass ein Mietverhältnis für einen im Voraus genau festgelegten Zeitraum abgeschlossen wird. Laut Mietrechtsgesetz (MRG) muss eine Befristung schriftlich vereinbart werden und eine Mindestdauer von drei Jahren aufweisen. Nach Ablauf der Frist endet der Vertrag automatisch, sofern er nicht ausdrücklich verlängert wird.
befristeter Mietvertrag
Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch nach einer im Vertrag festgelegten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) muss die Befristung schriftlich vereinbart werden und eine Mindestdauer von drei Jahren aufweisen.
Befristung
Die Befristung bezeichnet die zeitliche Begrenzung eines Mietverhältnisses auf eine im Voraus festgelegte Dauer. Im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) muss ein befristeter Vertrag schriftlich abgeschlossen werden und eine Mindestdauer von fünf Jahren aufweisen, um rechtlich gültig zu sein.
Begehung
Eine Begehung bezeichnet das persönliche Betreten und Besichtigen einer Immobilie oder eines Grundstücks zur fachlichen Überprüfung. Sie dient dazu, den Zustand des Objekts festzustellen, Mängel zu dokumentieren oder notwendige Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Objektsicherungsprüfung zu planen.
Belegeinsicht
Die Belegeinsicht ist das Recht von Mietern oder Wohnungseigentümern, die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zu einer Abrechnung (z. B. Betriebskosten) zu prüfen. Gemäß MRG oder WEG muss der Vermieter bzw. Verwalter Einsicht gewähren, um die Korrektheit der Kosten zu belegen.
Belegpflicht
Die Belegpflicht verpflichtet Unternehmer in Österreich dazu, für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg auszustellen und dem Kunden auszuhändigen. Sie ist Teil der Registrierkassenpflicht und dient der lückenlosen Dokumentation für das Finanzamt, um Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Betriebskosten
Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Immobilie regelmäßig entstehen. Dazu gehören laut Mietrechtsgesetz (MRG) etwa Wasser, Müllabfuhr, Versicherung oder Grundsteuer, die der Vermieter meist als monatliche Akontierung auf die Mieter umlegt.
Betriebskosten-Akonto
Das Betriebskosten-Akonto ist eine monatliche Vorauszahlung des Mieters an den Vermieter für laufende Kosten wie Wasser, Müllabfuhr oder Versicherung. Einmal jährlich erfolgt eine Abrechnung der tatsächlichen Kosten, die zu einer Nachzahlung oder einem Guthaben führen kann.
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Gegenüberstellung der tatsächlichen laufenden Kosten einer Immobilie und der vom Mieter geleisteten Akontozahlungen. Sie muss gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gelegt werden und führt zu einer Nachzahlung oder einem Guthaben.
Betriebskostenabrechnungen
Die Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Gegenüberstellung der tatsächlichen Bewirtschaftungskosten einer Immobilie und der geleisteten Akontozahlungen. Gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) muss sie bis spätestens 30. Juni des Folgejahres für das gesamte Kalenderjahr gelegt werden.
Betriebskostennachforderungen
Betriebskostennachforderungen entstehen, wenn die tatsächlichen Bewirtschaftungskosten einer Immobilie höher ausfallen als die vom Mieter geleisteten Akontozahlungen. Nach der jährlichen Abrechnung muss der Mieter diesen Differenzbetrag innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Vermieter nachzahlen.
Betriebskostenperiode
Die Betriebskostenperiode bezeichnet den Zeitraum, für den die laufenden Kosten einer Immobilie abgerechnet werden. In Österreich umfasst diese Periode gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) üblicherweise das Kalenderjahr. Nach Ablauf dieses Zeitraums hat der Vermieter bis spätestens 30. Juni des Folgejahres die Abrechnung zu legen.
Betriebskostenvorauszahlungen
Die Betriebskostenvorauszahlung ist ein monatlicher Akontobetrag, den Mieter zusätzlich zum Hauptmietzins für laufende Bewirtschaftungskosten wie Wasser, Müll oder Versicherung zahlen. Gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) muss der Vermieter einmal jährlich eine Abrechnung über die tatsächlichen Kosten legen.
Bezirksgericht
Das Bezirksgericht ist in Österreich die erste Instanz für viele rechtliche Angelegenheiten und führt unter anderem das Grundbuch. Es ist zuständig für Zivilprozesse mit geringerem Streitwert sowie unabhängig vom Wert für alle Miet-, Pacht- und Exekutionssachen.
Bodenwertniveau
Das Bodenwertniveau beschreibt den durchschnittlichen Preis für unbebaute Grundstücke in einer bestimmten Lage oder Region zu einem gewissen Zeitpunkt. Es dient in Österreich als wichtiger Orientierungswert für Sachverständige und Behörden, um den Marktwert von Liegenschaften sowie steuerliche Bemessungsgrundlagen fair einschätzen zu können.
Bruttogrenze
Die Bruttogrenze bezeichnet im österreichischen Mietrecht, insbesondere bei der Mietzinsbeihilfe oder Wohnbeihilfe, den maximal zulässigen Bruttomietzins inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer. Übersteigt die tatsächliche Miete diesen Wert, wird für die Berechnung der Förderung nur der Betrag bis zu dieser Grenze herangezogen.
Bruttomiete
Die Bruttomiete (oft auch Warmmiete genannt) bezeichnet den gesamten monatlichen Betrag, den Mieter an den Vermieter zahlen. Sie setzt sich aus dem reinen Mietzins für die Raumnutzung (Nettomiete), den Betriebskosten und den Kosten für Heizung sowie Warmwasser zusammen.
Bruttomonatsmieten
Die Bruttomonatsmiete dient in Österreich vor allem als Basis für die Berechnung der Maklerprovision. Sie umfasst den Nettomietzins sowie die Betriebskosten und – bei Objekten im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) – auch die Heizkosten, jedoch jeweils ohne die Umsatzsteuer.